Vorbeugender Brandschutz ist ein Thema, mit dem sich jeder von uns einmal auseinandersetzen sollte. Ob privat oder im Beruf ist es von höchster Priorität zu wissen, wie man sich im Notfall richtig zu verhalten hat. Wir, als örtliche Feuerwehr, wollen dazu beitragen, Ihr Bewusstsein für Kleinigkeiten im Alltag zu schärfen.
Die Informationen auf dieser Seite wurden uns freundlicherweise durch www.hausbrandschutz.de zur Verfügung gestellt.
Feuerlöscher
Jeder Großbrand hat einmal klein angefangen. Mit einem Feuerlöscher hätte er vielleicht verhindert werden können. Wir haben den richtigen Löscher in Top-Qualität für jeden Einsatzbereich und alle Brandklassen. Eines muss auf Anhieb klar sein: wie ein Feuerlöscher zu handhaben ist. Niemand kann im Notfall lange überlegen. Die Bedienung unserer Feuerlöscher ist spielend einfach, denn bei uns gibt es eine einheitliche Handhabung. Es gibt verschiedene Feuerlöscher: Pulverlöscher, Wasserlöscher, Schaumlöscher, Fettbrandlöscher, Kohlendioxidlöscher, etc.
Im Freien immer die Windrichtung beachten, genug
Abstand halten, damit die Pulverwolke möglichst den
gesamten Brand einhüllt.
Brände von "vorn" und von "hinten" löschen. Immer auf
das Brandgut zielen, nicht auf die Flammen.
Fließ- oder Tropfbrände immer von oben nach unten
ablöschen!
Bei größeren Bränden möglichst mehrere
Feuerlöscher gleichzeitig einsetzen! (nicht nacheinander)!
Unbedingt auf Rückzündung achten!
Feuerlöscher Instandhaltung
Als Anhaltspunkt über Prüffristen dient die entsprechende Normung, die bei tragbaren Feuerlöschern alle 2 Jahre eine Überprüfung durch Sachkundige vorsieht. Hieraus kann der Schluß gezogen werden, dass nach Ablauf von 2 Jahren keine Gewähr mehr für die Einsatzfähigkeit der Feuerlöscher besteht. Es können jedoch bei besonderen Umgebungsbedingungen der Löscher auch kürzere Prüfintervalle sinnvoll sein. Sachkundige sind in der Regel Mitarbeiter oder Beauftragte von Feuerlöscherherstellern, ihren Außendienstorganisationen oder auch von selbständigen Prüfdiensten.
Mit der Prüfung übernimmt der Sachkundige, der für die Instandhaltung schriftlich legitimiert sein muß, in sicherheits- und brandschutztechnischer Hinsicht die Gewähr für die ordnungsgemäße Prüfung, Wartung und Instandsetzung der ihm anvertrauten Feuerlöscher. Nach der Wartung muß auf dem Löscher ein Instandhaltungsnachweis angebracht sein.
Die verschiedenen Arten von Feuerlöschern
Der Aufladelöscher
Aufladelöscher sind Geräte, deren Löschmittel erst bei der Inbetriebsetzung unter Druck gesetzt werden. Der Aufladelöscher besteht aus 2 Behältern, und zwar dem Löschmittel- und CO2-Treibgasbehälter. Wird eine Verbindung zwischen beiden Behältern hergestellt, z.B. durch Öffnen des Ventils, so strömt das Treibgas aus dem Treibgasbehälter in den Löschmittebehälter, dieser ist somit "aufgeladen". Vorteil: Wartungsfreundlicher und bei den meisten Prüfdiensten in der Instandhaltung auf Dauer wesentlich günstiger als der Dauerdrucklöscher. Eine Druckbehälterprüfung nach 10 Jahren ist bei diesen Geräten nicht vorgeschrieben. Die nominelle Nutzungsdauer dieser Geräte kann ca. 20 Jahre betragen. Nachteil: Aufgrund der aufwendigeren Technik ist mit einem relativ hohem Anschaffungspreis zu rechnen. Pulver-Aufladelöscher müssen nach jeder Betätigung komplett neu gefüllt werden.
Der Dauerdrucklöscher
Dauerdrucklöscher sind Geräte, deren Löschmittel unter permanentem Treibmitteldruck stehen. Das Löschmittel ist kein Gas im Sinne der Druckbehälterverordnung. Dabei übt das Treibgas einen ständigen Druck auf das Löschmittel aus. Wird die Auslöseeinrichtung betätigt, wird dosiert das Löschmittel mit dem Treibgas freigegeben. Vorteil: Der relativ günstige Einkaufspreis. Nachteil: Die hohe Wartungskosten, begründet mit aufwendigeren Arbeiten bei der Instandhaltung sowie Druckbehälterprüfung nach 10 Jahren. Die Behälter der Dauerdrucklöscher unterliegen der sog. Druckbehälterverordnung. Diese Verordnung schreibt vor, dass die Behälter von Feuerlöschern, die ständig unter Druck stehen und älter als 10 Jahre sind, vor einer erneuten Druckbefüllung einer Druckbehälterprüfung durch einen Sachverständigen ( z.B. TÜV ) zu unterziehen sind. Faktisch sind die Kosten dieser TÜV - Prüfung identisch mit den Anschaffungskosten dieser Löscherart. Die nominelle Nutzungsdauer dieser Geräte beträgt somit nur ca. 10 Jahre.
Informationszusammenstellung durch: C. Scheuermann, Feuerwehr Hochborn